Die coronabedingten Steuerstundungen laufen aus

30. Sep 2021

Steuerliche Hilfen

Die Coronabedingten Steuerstundung laufen aus - Ratenzahlungen sind nur mit begrenzter Laufzeit möglich.

Als das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18. März 2021 die Steuerstundungen verlängerte, war dies für viele Unternehmen eine Erleichterung. Genau lesen muss man dieses Schreiben aber jetzt! Denn die Steuern wurden längstens bis zum 30. September 2021 gestundet. Eine Verlängerung der Stundung über den 30. September 2021 hinaus ist nur zusammen mit einer bis maximal bis zum 31. Dezember 2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung möglich.

Für Geschäftsführer von GmbHs und GmbH & Co. KGs in Krisensituationen bedeutet dies, dass für die Liquiditätsplanung zunächst von der Fälligkeit sämtlicher gestundeter Steuern zum 01. Oktober 2021 auszugehen ist. Eine weitere Ratenzahlung wird nur mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten möglich sein.

Nur wenn die Liquiditätsplanung ab dem 01. Oktober 2021 zeigt, dass die flüssigen Mittel ausreichen, um entweder sämtliche gestundeten Steuern oder zumindest im Oktober/November/Dezember jeweils ein Drittel zu zahlen, kann daher noch von einer positiven Fortbestehensprognose ausgegangen werden. Andernfalls muss unter Umständen bereits jetzt von einer Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung und von (zumindest schon drohender) Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden.

Betroffene Gesellschaften müssen bereits jetzt eine exakte Liquiditätsplanung und eine genaue Berechnung der bisher gestundeten und zum 01. Oktober 2021 fällig werdenden Steuerbeträge erstellen. Ggf. sollte bereits jetzt eine Ratenzahlung bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden, um die Fortbestehensprognose abzusichern.


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