Neuerungen bei der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

17. Sep 2020

Das Kabinett hat am 15. September 2020 die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona
für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen.

Anträge können künftig bis 20. November 2020 gestellt und bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums auch der Dezember herangezogen werden.

Außerdem können auch solche Betriebe durch das Programm unterstützt werden, die zwischen mindestens 30 und 50
Prozent ihres Einkommens ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen.

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