Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

03. Jul 2020

Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Anträge können vom 1. Juli bis zum 30. September 2020 gestellt werden.

Förderkonditionen

Die an die Soforthilfemaßnahmen anschließende Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- undGaststättengewerbe ist eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses für weitere drei Monate.

Gefördert werden in Abhängigkeit des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bis zu

  • 3.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Betriebe sowie
  • 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate der antragsberechtigten Betriebe.

Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.

Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbstständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass ihr Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet.

Weitere Informationen, Antragsformulare sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung

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