Weitere Corona-Hilfen in Baden-Württemberg

26. Mai 2020

Die Haushaltskommission Baden-Württemberg hat sich am 19.05.2020 auf ein zweites Hilfspaket mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro geeinigt.

Aktuell werden bundesweit diverse Lockerungen der Corona-Beschränkungen verabschiedet. Auch in Baden-Württemberg wird versucht, in verschiedenen Bereichen und Branchen schrittweise in Richtung Normalität zurückzukehren. Allerdings haben noch viele Branchen einen schwierigen Weg vor sich, bis die Krise bewältigt ist. Insbesondere sind die Gastronomie und Hotellerie, Messebau, Künstlerinnen und Künstler sowie Busunternehmen werden noch über einen längeren Zeitraum betroffen sein.

Aus diesem Grund hat sich die Haushaltskommission am 19.05.2020 auf ein zweites Hilfspaket mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Ziel sei es, Existenzen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden, Arbeitsplätze zu erhalten und Strukturen zu bewahren.

Der sogenannte Corona-Schutzplan Baden-Württemberg teilt sich wie folgt auf:

  • 775 Millionen Euro für die Fortführung der Soforthilfe Corona sowie für Liquiditätszuschüsse für den Mittelstand
  • 330 Millionen Euro für die Existenzsicherung im Bereich Gastronomie und Hotellerie
  • 200 Millionen Euro für die Absicherung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • 65 Millionen Euro für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Laptops
  • 50 Millionen Euro für den Strukturschutz im Bereich der Vereine
  • 40 Millionen Euro für den Strukturschutz im Bereich Kultur
  • 40 Millionen Euro für den Strukturschutz im Bereich Busverkehr

Die genauen Regelungen und Verfahren zu den Hilfsprogrammen werden aktuell erarbeitet. Folgende vorläufige Informationen liegen zum aktuellen Stand vor:

Soforthilfe und Liquiditätszuschüsse

Hinsichtlich der stark nachgefragten Soforthilfe Corona erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Monate. Die sogenannte Liquiditätsbrücke ist ein von der L-Bank vorbereitetes Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss.

Gastronomie und Hotellerie

Im Bereich der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sieht das Programm einmalige Hilfen in Höhe von 3.000 Euro pro Gasthaus sowie zusätzlich 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigten vor.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Einnahmeverluste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sollen teilweise ausgeglichen werden, um eine drohende Einschränkung des ÖPNV-Angebots zu vermeiden.

Digitale Bildung

Nach aktuellen Erwartungen wird auf längere Sicht noch kein uneingeschränkter Präsenzunterricht an den Schulen möglich sein. Aus diesem Grund wird der Betrag aus dem Sofortprogramm des Bundes in Baden-Württemberg verdoppelt, um Laptops und Tablets zu kaufen, welche von Schülern ausgeliehen werden können. Zudem wird in den pädagogischen Rahmen für den digitalen Unterricht investiert.

Vereine und Kultur

Vereine und Kultur werden als systemrelevant angesehen und mit entsprechenden Hilfsprogrammen unterstützt. Im Bereich der Kultur hat das Wissenschaftsministerium bereits einen Masterplan Kultur veröffentlicht.

Busbranche

Den Reisebusunternehmen sollen als wichtiger Bestandteil der Tourismusbranche im Rahmen eines Hilfsprogramms Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Zeit bis Reisen wieder in ausreichendem Maße möglich sind zu überbrücken.

Weitere Informationen. Quellen/Links:

Corona-Virus
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