Einladung zur Informationsveranstaltung "GoBD & Verfahrensdokumentation"

12. Nov 2019

Wir laden Sie am 4.12.2019 um 15 Uhr zu unserem Standort Lahr ein, um sich einen Überblick über die Anforderungen der GoBD zu verschaffen und Wege zu finden, die Vorgaben der Finanzverwaltung mit vertretbarem Aufwand praktisch umzusetzen. Die Teilnahmegebühr beträgt 35 € zzgl. Umsatzsteuer.

Vorgeschichte

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Datum vom 11.7.2019 eine Neufassung der GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) aus dem Jahr 2014 veröffentlicht. In dem Erlass hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.
Um einen Nachweis erbringen zu können, dass die in den GoBD definierten Grundsätze eingehalten werden, ist eine sogenannte Verfahrensdokumentation, welche alle zum Verständnis der Buchführung erforderlichen Bestandteile beschreibt, anzufertigen.
Es geht dabei um die Beschreibung sämtlicher internen Abläufe Ihrer Verwaltung, von der Erstellung Ihrer Angebote, Lieferscheine und Rechnungen, über den Erhalt, die Bezahlung und Ablage Ihrer Eingangsrechnungen (egal ob digital oder papierhaft) bis hin zur Übergabe der Buchhaltungs- oder Abschlussunterlagen an unsere Kanzlei.

Wen betrifft die Verfahrensdokumentation?

Die nach Auffassung der Finanzverwaltung bestehende Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist unabhängig von der Größe, Rechtsform oder Branche des Unternehmens.
In einigen Bundesländern ist es bei Betriebsprüfungen mittlerweile bereits zur Routine geworden, dass die Prüfer bei Beginn der Prüfung nach der Verfahrensdokumentation fragen. Unsere Erfahrungen zeigen leider, dass in vielen Fällen die GoBD nicht eingehalten werden. So sind oft die digitalen Grundaufzeichnungen der eingesetzten EDV-Systeme sowie erforderliche Programmierprotokolle elektronischer Kassensysteme nicht vorhanden. Darüber hinaus werden in der Praxis oft keinerlei Systeme eingesetzt um den e-mail-Verkehr, die erstellten Dokumente (z.B. Angebote, Rechnungen, Gutschriften etc.) in unveränderbarer Form „festzuschreiben“. 

Wie werden Verstöße geahndet?

Die Finanzverwaltung folgert aus dem Fehlen der Unterlagen bzw. bei Verstößen gegen die GoBD eine formelle Schätzungsbefugnis mit sog. Sicherheitszuschlägen von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze. Dies können existenzbedrohende finanzielle Belastungen sein.

Inhalt der Informationsveranstaltung

Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über die Anforderungen der GoBD zu verschaffen und Wege aufzuzeigen, die Vorgaben der Finanzverwaltung mit vertretbarem Aufwand praktisch umzusetzen.
Strukturieren Sie Ihre Unternehmensprozesse unter Einbeziehung moderner Digitalisierungsverfahren. Gewinnen Sie und Ihre Mitarbeiter Zeit durch Automatisierung.

Hierzu haben wir die Firma Büro Uriot eingeladen, die anhand eines praktischen Beispiels aufzeigt, wie man aus der Not eine Tugend machen kann und mittels eines Dokumentenmanagementsystems die innerbetrieblichen Prozesse vereinfachen und automatisieren kann.

Lesen Sie hierzu auch unseren vollständigen Artikel zum Thema.

Einladung

kurz & knapp

Einladung zur Informationsveranstaltung „GoBD & Verfahrensdoku-mentation – Neue Druckmittel der Finanzverwaltung“

  • am Mittwoch, 4.12.2019
  • um 15 Uhr
  • in Lahr, Schwarzwaldstr. 32

Zeitplanung:

  • inkl. Fragerunde an die Referenten ca. 2 Stunden

Anmeldung
erforderlich, bitte telefonisch unter 07821 9183-0

Teilnahmegebühr
35 € zzgl. Umsatzsteuer

Wir freuen uns, Sie im Anschluss zu einem kleinen Umtrunk mit Imbiss einzuladen.

Wir freuen uns auf Sie!

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